Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
13. September 1976
§ 46
§ 46 – Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilt worden sind, gelten im bisherigen Umfang als Erlaubnisse und Befähigungsscheine im Sinne dieses Gesetzes.
Kurz erklärt
- Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz von 1969 erteilt wurden, bleiben gültig.
- Diese Erlaubnisse gelten weiterhin im gleichen Umfang wie zuvor.
- Das neue Gesetz erkennt die alten Erlaubnisse an.
- Es gibt keine neuen Anforderungen für diese bereits erteilten Erlaubnisse.
- Die Regelungen des neuen Gesetzes beziehen sich auch auf die bestehenden Erlaubnisse.