Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. September 1976
§ 46

§ 46 – Fortgeltung erteilter Erlaubnisse

Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilt worden sind, gelten im bisherigen Umfang als Erlaubnisse und Befähigungsscheine im Sinne dieses Gesetzes.

Kurz erklärt

  • Erlaubnisse und Befähigungsscheine, die nach dem Sprengstoffgesetz von 1969 erteilt wurden, bleiben gültig.
  • Diese Erlaubnisse gelten weiterhin im gleichen Umfang wie zuvor.
  • Das neue Gesetz erkennt die alten Erlaubnisse an.
  • Es gibt keine neuen Anforderungen für diese bereits erteilten Erlaubnisse.
  • Die Regelungen des neuen Gesetzes beziehen sich auch auf die bestehenden Erlaubnisse.